Bürokratieaufwand minimieren
Tipp 1: Visitenkarten DSGVO-konform nutzen
Tipp 3: Informationsvertrag nach Artikel 6 Ziffer b DSGVO mit Kunden schließen
Mein 3. Tipp: eine kaum bekannte Möglichkeit, die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu umgehen.
Natürlich stellt sich die Frage, warum die Ausnahmen zum Artikel 6 DSGVO nicht durch Medien und Verbände publik gemacht werden. Millionen Unternehmern hätten sich viel Zeit, Nerven und Papier sparen können.
Wenn auch Sie meinen dass ein Informationsvertrag eine clevere Lösung ist, dann teilen Sie Ihre Meinung und helfen Sie so anderen Unternehmern, den DSGVO-Wahnsinn in Grenzen zu halten.